L-Arginin Base und L-Citrullin Malat für mehr Wohlbefinden
L-Arginin ist eine semi-essenzielle Aminosäure. Das bedeutet, dass der Körper L-Arginin, wenn er es nicht aus der Nahrung bekommt, auch zur Not selber herstellen kann. Doch gelingt ihm das nicht immer in ausreichender Menge. In Zeiten besonderer körperlicher oder geistiger Belastungen, oder bei/nach einer Erkrankung zur Regeneration oder nach ausgiebigen Trainingsleistungen ist die Aminosäure L-Arginin oft nicht ausreichend vorhanden.
Einen besonderen Stellenwert hat L-Arginin im Blutkreislauf, weil es als Ausgangsstoff für die Stickstoffherstellung im Blutkreislauf benötigt wird. Nur durch diese Aminosäure ist der Körper in der Lage, das gefäßaktivierende Stickstoff-Molekül (NO) zu bilden. NO ist für die Weitung der Blutgefäße, für die Durchblutung und für die Regulierung des Blutdrucks mitverantwortlich.
Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind nach wie vor Todesursache Nummer eins. Umso wichtiger ist es, auf die Gesundheit der Blutgefäße zu achten. Ob Bluthochdruck, Diabetes mellitus oder Durchblutungsstörungen – kein anderer Nährstoff steht derzeit so im medizinischen Fokus der Gefäßforschung, wie L-Arginin. Ein Mehrbedarf an Arginin besteht besonders auch während der Schwangerschaft, im Alter, bei Stress oder vegan-vegetarischer Ernährung. Neben der körperlichen, wird auch die geistige Fitness und Leistungsfähigkeit geschärft.
Bei einer Dosierung von 3-5 g täglich stellen Männer eine gesteigerte Potenz und Erektionsfähigkeit fest. Insgesamt entspannt L-Arginin die Blutgefäße und sorgt für mehr Energie, für eine verbesserte Regenerationsfähigkeit, mehr Muskeln und weniger Fett.
Warum L-Arginin mit L-Citrullin Malat in Kombination einnehmen?
Beide Aminosäuren wirken auf die gleiche Weise nur zeitlich verzögert. L-Arginin steht dem Körper umgehend zur Verfügung. L-Citrullin als Vorstufe von L-Arginin wird im Körper erst zu L-Arginin umgewandelt und steht dem Körper zeitlich verzögert als L-Arginin zur Verfügung. Aus diesem Grund ist die Kombination von L-Arginin und L-Citrullin so vorteilhaft, weil dadurch die Wirkung von L-Arginin verlängert werden kann. Angeblich kann durch die gemeinsame Einnahme der Aminosäuren die Wirkung von L-Arginin von einigen Stunden auf bis zu zwölf Stunden verlängert werden. Zudem verzögert L-Citrullin den Abbau von L-Arginin, was für höhere Blut-Konzentration sorgt. L-Citrullin wird daher gerne als L-Arginin „Verstärker und Verlängerer” bezeichnet.
Warum wir L-Citrullin Malat und nicht L-Citrullin verwenden.
Die Verbindung L-Citrullin Malat hat den Vorteil, dass neben dem L-Citrullin zusätzlich noch Malat dem Körper zur Verfügung gestellt wird. Die Kombination fördert zusätzlich die Durchblutung des Körpers und vor allem auch die der Muskulatur, was für mehr Energie sorgt. So wird einerseits der Transport von Nährstoffen und Sauerstoff zu den Muskeln gefördert und andererseits können durch die verbesserte Durchblutung auch Stoffwechselabbauprodukte leichter abtransportiert und ausgeschieden werden. Malat unterstützt zusätzlich den Körper bei der Aufnahme des L-Citrullin. Aus diesem Grund ist die L-Citrullin-Malat-Verbindung der ausschließlichen L-Citrullin-Verbindung vorzuziehen.
Warum wir L-Arginin Base und nicht L-Arginin HCL verwenden.
Die hochwertige L-Arginin Base hat einige Vorteile gegenüber der L-Arginin HCL-Verbindung. Sie besteht aus 98 bis 100 Prozent reinem L-Arginin, im Gegensatz hat L-Arginin HCL nur 65 bis 85% L-Arginin Anteil. Zusätzlich ist die Bioverfügbarkeit von L-Arginin Base höher. Wegen des hohen basischen pH-Werts ist L-Arginin Base sehr gut verträglich und wirkt zudem entsäuernd.
100 Prozent vegan – enthält keine tierischen Bestandteile wie Entenfedern.
Unsere beiden Aminosäuren sind 100 Prozent vegan und werden auf natürliche Weise durch Fermentation gewonnen. Wir verwenden für die Herstellung unserer Aminosäuren keine tierischen Bestandteile wie Haare, Federn oder Gelatine.
Warum sagen wir so wenig über unsere Produkte?
Seit 2006 ist durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in der sogenannten Health Claim Verordnung geregelt, welche Gesundheitsaussagen (Health Claims) zu Nahrungsergänzungsmitteln getroffen werden dürfen. Seitdem sind nährwert- und gesundheitsbezogene Aussagen zu Nahrungsergänzungsmitteln nur noch dann erlaubt, wenn sie zuvor von der EFSA geprüft und abschließend von der EU-Kommission genehmigt worden sind. Verstöße können mit hohen Strafen geahndet werden.
Aussagen zur Wirkung unserer Produkte und ihrer Inhaltsstoffe auf die Gesundheit dürfen wir nur im Rahmen dieser Verordnung treffen – obwohl wir sehr viel mehr über unsere Produkte wissen und sagen könnten.
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